Bürgerrecht

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Das Bürgerrecht wird in der Lybri Deux definiert. Mit dem Bürgerrecht haben Bürger einer Stadt gewisse Privilegien des städtischen Gemeinwesens einer Stadt und sie genießen innerhalb der Stadtmauer den Schutz der Stadt. Um das Bürgerrecht zu erlangen muss man in der Stadt geboren worden sein oder nachweisen können, dass man Sohn oder Tochter zweier Bürger der jeweiligen Stadt ist. Voraussetzung ist, dass man nicht leibeigen ist. Sklaven bekommen deshalb keine Bürgerrechte.

Beantragung des Bürgerrechts

Wer Bürger einer Stadt werden möchte, muss seine wirtschaftliche Unabhängigkeit innerhalb der Stadtmauern beweisen können. Man benötigt hierzu ein gewisses Kapital, einen Wohnsitz und eine Arbeit. Um das Kapital nachweisen zu können reicht ein Bürgergeld von 10 Goldtalern.

Entzug des Bürgerrechts

Der Entzug geschieht durch Streichung aus dem Bürgerbuch der jeweiligen Stadt.