Leibeigenschaft

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Die Leibeigenschaft ist eine Verfügungsbefugnis eines Leibherrn gegenüber einem Leibeigenen. Sie ist im Land Manis üblich und unterscheidet sich wesentlich von der Sklaverei der Länder Shivas und Nehats. Die Leibeigenschaft kann entweder auf freiwilliger Basis entstehen oder aber die Folge einer Schuld gegenüber einer anderen Person sein.