Leibeigenschaft

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Die Leibeigenschaft ist eine Verfügungsbefugnis eines Leibherrn gegenüber einem Leibeigenen. Sie ist im Land Manis üblich und unterscheidet sich wesentlich von der Sklaverei der Länder Shivas und Nehats. Die Leibeigenschaft kann entweder auf freiwilliger Basis entstehen oder aber die Folge einer Schuld gegenüber einer anderen Person sein.

Freiwillige Leibeigenschaft

Das freiwillige Eingehen einer Leibeigenschaft geschieht meist im Rahmen einer Zugehörigkeit zu einem religiösen Orden. Die Leibeigenschaft geht man damit nicht gegenüber einer einzelnen Person, sondern einer Organisation ein.


Dauer einer Leibeigenschaft

Eine Leibeigenschaft besteht grundsätzlich immer nur bis zum 50ten Lebensjahr. Danach ist man, unabhängig von den noch ausstehenden Schulden, ein freier Mann bzw. freie Frau. Ist eine durch die Leibeigenschaft zu begleichende Schuld niedriger, ist entsprechend die Leibeigenschaft auch dementsprechend früher beendet. Pro Jahr wird stets mit einem Goldtaler bzw. zehn Silbertalern gerechnet.

Freikaufen aus Leibeigenschaft

Ein Leibeigener kann sich dabei auch freikaufen bzw. die Verfügungsbefugnis kann an eine andere Person weiterverkauft werden. Für jedes noch ausstehende Jahr wird dann diese jährliche Leibeigenschafts-Summe fällig. Für einen 40-jährigen Bürger wären es dann 10 Goldstücke, für einen 30-jährigen Bürger 20 Goldstücke bzw. 200 Silberlinge.